(1) Wird die Eintragung (§ 5) vom Ausschuß verweigert, so steht dem Bewerber das Recht der Berufung an den Obersten Gerichtshof (siebenter Abschnitt des Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter) zu. Die Berufungsfrist beträgt vier Wochen.
(2) Auf das Verfahren nach Abs. 1 vor dem Obersten Gerichtshof sind die folgenden Vorschriften anzuwenden:
1. Der Oberste Gerichtshof entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
2. Die Entscheidung samt Gründen ist dem Ausschuß zu übersenden, dem die erforderlichen Zustellungen obliegen.
3.Im Übrigen sind die §§ 49 bis 52, 54, 55, 57 und 58 DSt sowie subsidiär die Vorschriften des AußStrG sinngemäß anzuwenden, soweit deren Anwendung mit den Grundsätzen und Eigenheiten des Eintragungsverfahrens vereinbar ist.
Art. 16 RAO · RAO · Rechtsanwaltsordnung
Art. 16 Artikel XVI
…Umsetzung von Gemeinschaftsrecht (Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2007, zu den §§ 1, 1a, 2, 3, 5, 5a, 7a – 10, 12, 15, 16, 21, 21c, 25, 27, 30, 34, 37, 45a, 47, 56a und 57, RGBl. Nr. 96/1868) Durch dieses…
§ 1 Rechtsanwaltsordnung.
…keiner behördlichen Ernennung, sondern lediglich der Nachweisung der Erfüllung der nachfolgenden Erfordernisse und der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte. ( §§ 5 und 5a ) (1a) Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher…
§ 1a
…die Erfordernisse der §§ 21a oder 21c nicht oder nicht mehr vorliegen. § 5 Abs. 2 zweiter Satz und § 5a sind sinngemäß anzuwenden. Soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt, kann der Ausschuss der Gesellschaft vor ihrer Streichung eine sechs Monate nicht übersteigende Frist einräumen, um…
§ 7a
…Bewilligung ist zu erteilen, wenn die im Abs. 1 genannte Voraussetzung erfüllt ist. (3) § 5 Abs. 2 zweiter Satz, § 5a und § 21 Abs. 1 letzter Satz gelten sinngemäß. (4) Sowohl die Kanzlei als auch die Niederlassungen sind Abgabestellen im Sinn des §…
§ 16 EIRAG · EIRAG · Europäisches Rechtsanwaltsgesetz
§ 16 Beteiligung an einer Rechtsanwalts-Gesellschaft
…besteht. Ein Einwand kann nur erhoben werden, wenn die beabsichtigte Eintragung dem Gesetz widerspricht; § 5 Abs. 2 zweiter Satz und § 5a RAO sind sinngemäß anzuwenden. (4) Erlischt beim einzigen eingetragenen Vertretungsbefugten die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich, ist die Zweigniederlassung von Amts wegen zu löschen…
§ 11 Eintragungsverfahren
…5 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung ist vorher nicht zu prüfen. Soll die Eintragung verweigert werden, so ist der Bewerber vorher zu hören. § 5a der Rechtsanwaltsordnung ist sinngemäß anzuwenden. (2) Die Rechtsanwaltskammer hat die zuständige Stelle des Herkunftsstaats von der Eintragung in Kenntnis zu setzen. (3) Die im §…
§ 22 Rechtsmittelbefugnis
…§ 22. Für die Rechtsmittelbefugnis des Bewerbers gegen die nach diesem Hauptstück ergehenden Entscheidungen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer gilt § 5a der Rechtsanwaltsordnung sinngemäß.…
§ 35 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte
…1 Abs. 1 der Rechtsanwaltsordnung ) zu erwirken. Für die Entscheidung des Ausschusses und die Rechtsmittelbefugnis des Bewerbers gelten die §§ 5 und 5a der Rechtsanwaltsordnung . (2) Dem in deutscher Sprache einzureichenden Antrag sind das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung und zum Nachweis der Vertrauenswürdigkeit eine Bescheinigung über…
Rückverweise