GmbHG
Gliederung
Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
§ 76 Heilung von Mängeln durch Gesellschafterbeschluss
Ein Mangel, der die Bestimmungen über den Gegenstand des Unternehmens betrifft, kann durch einstimmigen Beschluß der Gesellschafter geheilt werden.
§ 12 FlexKapGG · FlexKapGG · Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
§ 12 Form von Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen
…1) Ein Rechtsgeschäft betreffend die Übertragung von Geschäftsanteilen (§ 76 Abs. 2 GmbHG) kann auch in der Form abgeschlossen werden, dass eine Notarin oder eine Rechtsanwältin eine Urkunde darüber errichtet. Die Notarin oder die Rechtsanwältin hat dabei die…
§ 340 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 340 Vinkulierung und Aufgriffsrecht an Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften
…§ 340. (1) Bei Verwertung des Gesellschaftsanteils einer Kapitalgesellschaft, der nur mit Zustimmung der Gesellschaft oder eines Gesellschafters übertragbar ist ( § 76 Abs. 2 GmbHG , § 62 Abs. 2 AktG ), ist dem Verpflichteten, dem betreibenden Gläubiger, allen Gläubigern, die bis dahin die Pfändung des Gesellschaftsanteils erwirkt haben, der…
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