JudikaturOGH

RS0060092 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Februar 1959

Die notarielle Vereinbarung, wonach im Falle des Todes eines Gesellschafters dessen Rechtsnachfolger verpflichtet sind, den Geschäftsanteil einem neuen Gesellschafter, der erst zu bestimmen ist, zu übertragen, ist ein gültiger Vertrag zugunsten Dritter und verstößt nicht gegen § 76 Abs 1 GmbHG.

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