RS0060092 – OGH Rechtssatz
Die notarielle Vereinbarung, wonach im Falle des Todes eines Gesellschafters dessen Rechtsnachfolger verpflichtet sind, den Geschäftsanteil einem neuen Gesellschafter, der erst zu bestimmen ist, zu übertragen, ist ein gültiger Vertrag zugunsten Dritter und verstößt nicht gegen § 76 Abs 1 GmbHG.