Nach ständiger Rechtsprechung gilt das Formgebot des Notariatsaktes gemäß § 76 Abs 2 GmbHG sowohl für das Verpflichtungsgeschäft als auch für das Verfügungsgeschäft (6 Ob 241/99f, 6 Ob 241/98d, 7 Ob 2350/96f, 6 Ob 640/91 uva).
…Verpflichtungs und Verfügungsgeschäft das Formgebot des Notariatsakts gemäß § 76 Abs 2 GmbHG sowohl für das Verpflichtungs als auch für das Verfügungsgeschäft gilt (RS0115336), steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung. Wird die Formpflicht nicht eingehalten, dann hat dies die Unwirksamkeit der Einigung über die Abtretung zur Folge (RS0059756…
…wird festgehalten, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH gemäß § 76 Abs 2 GmbHG eines gültigen Rechtsgrundes und eines Notariatsakts bedarf (RS0060201; RS0115336). Der Gesellschafterwechsel bzw der Übergang des Geschäftsanteils ist nach § 26 Abs 1 GmbHG zum Firmenbuch anzumelden (6 Ob 313/99v…
…7 Ob 287/03m jeweils mwN; RIS-Justiz RS0060244; RS0060234). Das Formgebot gilt sowohl für das Verpflichtungs- als auch für das Verfügungsgeschäft (RIS-Justiz RS0113159; RS0115336). Der gleichen Formstrenge unterliegen Vereinbarungen über die Verpflichtung eines Gesellschafters zur künftigen Abtretung eines Geschäftsanteiles (RIS-Justiz RS0059756; RS0060195). Die Missachtung dieses Formzwanges bei der…
…die Widmung von Geschäftsanteilen an einer GmbH an die Privatstiftung sowohl hinsichtlich des Verpflichtungs- als auch hinsichtlich des Verfügungsgeschäfts die Einhaltung der Notariatsaktsform (RIS-Justiz RS0115336). Auf das Revisionsvorbringen, die behauptete (mündliche) auflösende Bedingung sei vom Formgebot des § 76 Abs 2 GmbHG nicht erfasst und daher als wirksam…
…17. November 2010 (US 6 und US 26) das Eigentum an sämtlichen Geschäftsanteilen der R***** GmbH zugekommen sei (vgl RIS-Justiz RS0115336) und solcherart dem Eintritt eines Vermögensschadens eines anderen (US 12) entgegenstehen sollte. Eine Verpfändung (vgl § 76 Abs 3 GmbHG) des Hälfteanteils…
Rückverweise