JudikaturOGH

RS0059930 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1923

Eine Vertragsbestimmung, nach der der Geschäftsanteil eines verstorbenen Gesellschafters zu gleichen Teilen auf die überlebenden Gesellschafter übergeht, widerstreitet der zwingenden Bestimmung des § 76 Abs 1 GmbHG.

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