JudikaturOGH

RS0113953 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2000

Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung eines Geschäftsanteiles eines verstorbenen Gesellschafters an Zahlungs Statt ersetzt den sonst nach § 76 Abs 2 GmbHG erforderlichen Notariatsakt.

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