(1) Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen.
(2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte.
(3) Beschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf die im § 98 aufgezählten Einkünfte.
(4) Auf Antrag werden auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 98 haben. Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen oder wenn die nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 13 308 Euro (Anm. 1) betragen. Inländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen, gelten in diesem Zusammenhang als nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegend. Die Höhe der nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte ist durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Abgabenbehörde nachzuweisen.
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Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 191/2025 für 2026: 13 539 €)
Wr. FTG · Wiener Fördertransparenzgesetz
§ 18 Verweis auf Bundesrecht
…Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2024, 3. Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 25/2025, 4. Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG…
Fördertransparenzgesetz, Tiroler
§ 17 § 17
…Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2022, 4. Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 36/2024, 5. Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG…
BLKUFG 1998 · Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 77 § 77
…Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 86/2021, 7. Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 36/2024, 8. Gehaltsgesetz 1956 – GehG, BGBl…
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 78 Erschwernisabgeltung
…im Gehaltsschema W3 eingereihten Bediensteten eine Abgeltung von monatlich 200 Euro. (3) Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 68 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, erfolgt die steuerliche Behandlung der in Abs. 1 und 2 genannten Abgeltung nach Maßgabe dieser Bestimmung.…
§ 75 Bezüge und Diensteinkommen
…Teiles ihres bzw. seines Monatsbezuges im Ausmaß eines Zwölftels des Betrages gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400, unter der Bedingung zu verzichten, dass die Dienstgeberin im selben Ausmaß an das von der bzw. dem Bediensteten bezeichnete…
Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 127 Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht
…Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl Nr 102/1961; Gesetz BGBl I Nr 89/2012; 15. Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl Nr 400; Gesetz BGBl I Nr 138/2022; 16. Fachhochschulgesetz (FHG), BGBl Nr 340/1993; Gesetz BGBl I Nr 177/2021; 17…
KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 8 Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte
…1) Maßgebliche Einkünfte sind die Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400. Der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte ist wie folgt zu ermitteln: 1. Soweit im Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte solche aus…
§ 8b Individueller Grenzbetrag
…Der individuelle Grenzbetrag beträgt 60 % des Gesamtbetrages der maßgeblichen Einkünfte. Maßgebliche Einkünfte sind die Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 des EStG 1988. Der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte nach dieser Bestimmung ist wie folgt zu ermitteln: 1. Soweit im Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte solche aus nichtselbständiger Arbeit (§…
§ 24a Höhe
…Der vervielfachte Betrag ist kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen zu runden. (3) Maßgebliche Einkünfte sind jene Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des EStG 1988 sowie Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 4 des EStG 1988, wenn sie auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses erzielt wurden…
AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
§ 11 Bildungskarenz
…zusammenzurechnen. Abs. 1 vorletzter und letzter Satz sind anzuwenden. (2) Für den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (§ 67 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG 1988) gilt § 15 f Abs. 1 erster und zweiter Satz des Mutterschutzgesetzes (MSchG), BGBl. Nr. 221/1979 sinngemäß, für den Urlaubsanspruch…
GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 20b Fahrtkostenzuschuss
…ab 1. Jänner 2008, ein Fahrtkostenzuschuss. (2) Der Fahrtkostenzuschuss beträgt für jeden vollen Kalendermonat in den Fällen des 1. § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 bei einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mindestens 20 km bis 40 km …………………………
§ 113i Fahrtkostenzuschuss
…der Fahrtkostenzuschuss ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c, d oder e EStG 1988, frühestens ab dem 1. Jänner 2013, sofern die Erklärung der Beamtin oder des Beamten oder der Einkommensteuerbescheid der Beamtin oder des Beamten bis spätestens 31. Dezember des…
ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 101
…dieser Zustand andauert.“ (3) Ein Anspruch auf Kinderunterstützung besteht nicht 1. für Volljährige, die selbst Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, ausgenommen die durch das Gesetz als einkommensteuerfrei erklärten Einkünfte und Entschädigungen aus einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis beziehen, sofern diese…
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 43 Sonstige gemeinsame Vorschriften zur Elternkarenz
…1) Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG 1988, BGBl. Nr. 400, in den Kalenderjahren, in welche Zeiten einer Karenz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine…
§ 85 Haftung bei Betriebsübergang
…2 des Unternehmensgesetzbuches (UGB), dRGBl. S 219/1897, für Abfertigungs- oder Pensionsanwartschaften mit der dafür nach § 14 Abs. 5 EStG 1988 im gesetzlichen Ausmaß zu bildenden Wertpapierdeckung oder gleichwertige Sicherungsmittel auf die Erwerberin bzw. den Erwerber übertragen werden, haftet die Veräußerin bzw. der Veräußerer für die…
§ 165 Ausgleichsruhe
…die Ausgleichsruhe ausgefallene Arbeitszeit ist für die Berechnung des Überstundenzuschlages, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge nach § 67 Abs. 1 des EStG 1988 und vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen.…
EKB-InvestitionsV · Absetzbetrag für begünstigte Investitionen im Rahmen der Energiekrisenbeiträge
§ 2 Zeitliche Zuordnung von Investitionen
… 201/2023, Herstellungszeitpunkt der Zeitpunkt der Fertigstellung. 3. Für die Höhe des Absetzbetrages sind die ertragsteuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I Nr. 13/2024) maßgeblich. Diese vermindern sich um Beiträge von dritter…
§ 3 Inhaltliche Voraussetzungen für die Begünstigung
…Betrieben oder inländischen Betriebsstätten zuzurechnen sind, wenn der Betrieb oder die Betriebsstätte der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 dient. Dabei gelten Wirtschaftsgüter, die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes eingesetzt werden…
AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 36a Einkommen
…die Notstandshilfe ist nach den folgenden Absätzen vorzugehen. (2) Einkommen im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, in der jeweils geltenden Fassung, zuzüglich den Hinzurechnungen gemäß Abs. 3 und dem Pauschalierungsausgleich gemäß Abs. 4…
Art. 2 § 36 Ausmaß
…§ 5 Abs. 2 ASVG für den Kalendermonat entsprechenden Betrag nicht übersteigt. Wiederkehrende Bezüge an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (§ 29 Z 1 zweiter Teilstrich EStG 1988) sind nur insoweit anzurechnen, als sie den Betrag der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 ASVG übersteigen. (4) Wird Einkommen auf die…
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