ASVG
Gliederung
Leistungssachen sind die Angelegenheiten, in denen es sich handelt um
1.die Feststellung des Bestandes, des Umfanges oder des Ruhens eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung einschließlich einer Feststellung nach § 367 Abs. 1, soweit nicht hiebei die Versicherungszugehörigkeit (§§ 13 bis 15), die Versicherungszuständigkeit (§§ 26 bis 29a), die Leistungszugehörigkeit (§ 245) oder die Leistungszuständigkeit (§ 246) in Frage steht;
2. Feststellung der Verpflichtung zum Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung,
3. Streitigkeiten über Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe gemäß Abschnitt II des Fünften Teiles,
4.Feststellung von Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten außerhalb des Leistungsfeststellungsverfahrens auf Antrag des Versicherten (§ 247),
4a.die Feststellung der Invalidität (§§ 255a, 280a) oder der Berufsunfähigkeit (),
5.die Feststellung der Kontoerstgutschrift sowie einer Ergänzungsgutschrift oder eines Nachtragsabzuges (§ 15 APG),
6.die Feststellung des Rechtsanspruches auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach § 253e (§ 270a, § 276e).
§ 354 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 354 Leistungssachen.
…§ 354. Leistungssachen sind die Angelegenheiten, in denen es sich handelt um 1. die Feststellung des Bestandes, des Umfanges oder des Ruhens eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung…
§ 353 Verfahrensarten.
…§ 353. Das in diesem Teil geregelte Verfahren gliedert sich in das Verfahren in Leistungssachen ( § 354 ) und das Verfahren in Verwaltungssachen ( § 355 ).…
§ 255a Feststellung der Invalidität
…255 Abs. 3 voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Über diesen Antrag hat der Versicherungsträger in einem gesonderten Verfahren ( § 354 Z 4a ) zu entscheiden.…
§ 273a Feststellung der Berufsunfähigkeit
…273 Abs. 2 voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Über diesen Antrag hat der Versicherungsträger in einem gesonderten Verfahren ( § 354 Z 4a ) zu entscheiden.…
§ 84 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 84 Verfahren
…der Österreichischen Gesundheitskasse nach den im Siebenten Teil des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes , BGBl. Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung für Leistungssachen ( § 354 ASVG ) vorgesehenen Verfahrensbestimmungen, zu entscheiden; dieses Verfahren greift nicht Platz, wenn nur die Frage strittig ist, ob ein Unfall ( § 76 Abs. 2 und…
§ 24 BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 24 Allgemeine Bestimmungen
…§ 24. Auf das Verfahren finden, soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, vor den Sozialversicherungsträgern die Bestimmungen der §§ 354, 358 bis 361, 362a bis 367 ASVG und vor den übrigen Entscheidungsträgern die Vorschriften des AVG mit Ausnahme der §§ 45 Abs. 3 und 68 Abs. 2 AVG…
§ 182 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 182
…diesem Bundesgesetz sowie aus der Unfallversicherung von Bedeutung sind; 3. die §§ 361, 362 Abs. 1, 2 und 4, 366 und 367 ASVG weiterhin in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung anzuwenden sind, wobei a) an Stelle eines Antrages auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der…
§ 194 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 194
…Kammermitgliedschaft eines jeden Mitgliedes sind dem Versicherungsträger unverzüglich bekanntzugeben; 2. die §§ 361, 362 Abs. 1, 2 und 4, 366 und 367 ASVG weiterhin in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung anzuwenden sind, wobei a) an Stelle eines Antrages auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der…
Art. 1 § 23a AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 23a
…2 EFZG nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Berufsunfähigkeit ( § 273 ASVG ) oder Invalidität ( § 255 ASVG ) durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet. (Anm.: Abs. 1a aufgehoben durch Art…
§ 13a BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 13a Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
…2 EFZG nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Invalidität (§ 255 ASVG). (Anm.: Z 11 und 12 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2016) (1a) Dem Arbeitnehmer gebührt…
§ 22a GAngG · GAngG · Gutsangestelltengesetz
§ 22a
…2 EFZG nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Berufsunfähigkeit (§ 273 ASVG) oder Invalidität (§ 255 ASVG) durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet. (Anm.: Abs. 1a aufgehoben durch Art…
§ 91 ASGG · ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 91 Leistungsanspruch des Versicherten auf Grund eines Berufungsurteils
…in dem die zugesprochene Leistung dem Versicherten rechtskräftig aberkannt worden ist. (5) Über den Rückforderungsanspruch des Versicherungsträgers ist nach den für Leistungssachen nach § 354 Z 2 ASVG geltenden Verfahrensvorschriften zu entscheiden. (6) Auf Zeiten des Bezuges einer vom Berufungsgericht zugesprochenen Leistung ( Abs. 1 und 2 ) ist § 234 Abs. …
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 92b Abfertigung
…18 nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Berufsunfähigkeit ( § 273 ASVG ) oder Invalidität ( § 255 ASVG ) oder 2. Dienstnehmer a) spätestens drei Monate nach der Geburt eines…
Rückverweise