RS0113662 – OGH Rechtssatz
Zur Frage, ob es sich bei der Befreiung von der Rezeptgebühr um eine Leistungssache im Sinn des § 354 ASVG oder um eine Verwaltungssache im Sinn des § 355 ASVG handelt: Hat der Versicherte ohne Geltendmachung des Eintritts eines Versicherungsfalles und ohne jede Bezugnahme auf eine konkrete, vom Versicherungsträger erbrachte oder verweigerte Versicherungsleistung eine Befreiung von der Rezeptgebühr beantragt - also einen "abstrakten" Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr erhoben -, handelt es sich noch nicht um eine Streitigkeit über den Umfang eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung im Sinn des § 354 Z 1 ASVG und § 65 Abs 1 Z 1 ASGG.