JudikaturVfGH

G52/00 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2000

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit des beabsichtigten Individualantrags auf Aufhebung des §89 Abs1 Z1 ASVG betreffend das Ruhen ua. der Ansprüche aus der Pensionsversicherung während einer mehr als einmonatigen Strafhaft; Initiierung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstreitverfahrens (§354 ASVG) möglich und zumutbar.

Rückverweise