JudikaturVfGH

B1366/08 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2008

Die anzufechtenden Bescheide sind nicht in einer Verwaltungssache iSd §412 ASVG, sondern in einer Leistungssache iSd §354 ASVG ergangen. Sie treten daher aufgrund einer Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ex lege außer Kraft, können aber nicht vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden.

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