Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 3.136,96 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 196,81 USt und S 480 Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger, die ab 1956 Mieter von Räumlichkeiten im Hause *****, R*****gasse 6, waren, sind auf Grund des Kaufvertrages vom 19. 7. 1965, einverleibt am 19. 8. 1965, je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 152 KG *****, Grundstück 268, Haus R*****gasse 6. Ihr Voreigentümer …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Beklagten erhobene Revision ist nicht berechtigt. Das Ausmaß der Dienstbarkeit und der Umfang der dem Berechtigten zustehenden Befugnisse richtet sich nach dem Inhalt des Titels, bei dessen Auslegung insbesondere Natur und Zweck der Dienstbarkeit zur Zeit ihrer Einräumung zu beachten…