JudikaturJustizRS0116401

RS0116401 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 2017

Für die Einverleibung eines Mitbenützungsrechtes ist die Einverleibungsbewilligung (Aufsandungserklärung) im Sinn des §32 Abs 1 litb GBG und §433 ABGB eines bereits bücherlich einverleibten Mitbenützungsberechtigten nicht erforderlich, solange offenkundig ist, dass beide Mitbenützungsrechte nebeneinander bestehen können und bei gesetzmäßiger Ausübung der jeweiligen Mitbenützungsrechte keine Ausschließung des bisherigen Servitutsberechtigten an der Ausübung der Servitut zu befürchten ist.

Entscheidungen
3