Dieses kann der Schuldner nicht mehr, so bald ihm der Uebernehmer bekannt gemacht worden ist; allein es bleibt ihm das Recht, seine Einwendungen gegen die Forderung anzubringen. Hat er die Forderung gegen den redlichen Uebernehmer für richtig erkannt; so ist er verbunden, denselben als seinen Gläubiger zu befriedigen.
NÖ KJHG · NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 78 § 78
…jungen Erwachsenen gewährenden Kinder- und Jugendhilfeträger oder sonstigen Kostenträger unmittelbar kraft Gesetzes an den Leistungspflichtigen über. § 1395 2. Satz und § 1396 ABGB gelten sinngemäß.…
Oö. KJHG 2014 · Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014
§ 55 § 55Übergang von Rechtsansprüchen
…über. Die zur Durchführung zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landesregierung hat dem Dritten die Gewährung der vollen Erziehung schriftlich anzuzeigen. § 1395 zweiter Satz und § 1396 ABGB sind sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 127/2024) (2) Abs. 1 gilt sinngemäß, wenn jungen Erwachsenen Hilfen gemäß § 48 Abs. 1 Z…
Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz
§ 3
…Bundesgesetz erbringt. Für die Wirksamkeit des Anspruchsüberganges gegenüber dem Dritten gelten der letzte Satz des § 1395 und der erste Satz des § 1396 ABGB sinngemäß. (2) Ansprüche des Bundes auf Rückersatz gegenüber Personen, die als seine Organe gehandelt haben, sind nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes geltend zu machen; Leistungen…
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