JudikaturOGH

RS0032813 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. April 1970

Zahlung ist im Zweifel Anerkennung im Sinne des § 1396 ABGB. Ein solches Anerkenntnis ist im Zweifel deklarativ und schließt Bestreitung der Forderung wegen fehlender Causa nicht aus.

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