Zahlung ist im Zweifel Anerkennung im Sinne des § 1396 ABGB. Ein solches Anerkenntnis ist im Zweifel deklarativ und schließt Bestreitung der Forderung wegen fehlender Causa nicht aus.
Rückverweise
…Sinne des § 1396 ABGB. Ein solches Anerkenntnis ist im Zweifel deklarativ und schließt die Bestreitung der Forderung wegen fehlender Causa nicht aus (RIS-Justiz RS0032813). Im gegenständlichen Fall haben die beklagten Parteien immerhin seit 1997 insgesamt drei Vereinbarungen über die Zahlung einer Haftungsprovision an die klagende Partei abgeschlossen und bis…