Ro 2024/01/0003 5 – Vwgh Rechtssatz
Unter "Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches" sind für die NS-Zeit typische, von der nationalsozialistischen Ideologie ausgehende Verfolgungen aus politischen Gründen oder aus Gründen der Abstammung zu verstehen (vgl. bereits VwGH 28.3.1955, 2110/54, zu § 2 Abs. 3 Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz 1949, BGBl. Nr. 276). Dazu zählen jedoch nicht andersartige Verfolgungen, wie etwa Verfolgungen wegen ausschließlich gemeiner Straftaten ohne Zusammenhang mit nationalsozialistisch motivierter direkter oder indirekter politischer oder ethnischer Verfolgung. Auf dieser Grundlage ist das Vorliegen zu befürchtender Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches iSd § 58c StbG unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.
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