Ra 2023/12/0006 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
§ 8 Abs. 2 BDG 1979 macht Ernennungen auf eine Planstelle einer niedrigeren Verwendungsgruppe von der schriftlichen Zustimmung des Beamten abhängig. Das setzt Versetzungen und qualifizierten Verwendungsänderungen selbst bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses eine Grenze - auch noch so gewichtige dienstliche Gründe vermögen die Zustimmung des Beamten nicht zu ersetzen.