BDG 1979
Gliederung
(1) Ernennungen auf Planstellen einer höheren Dienstklasse oder Dienststufe oder bei Lehrern eines Schulcluster-Leiters, Direktors, Abteilungsleiters, Abteilungsvorstandes, Fachvorstandes oder Erziehungsleiters sind mit Wirksamkeit vom 1. Jänner oder 1. Juli vorzunehmen. Außerhalb dieser Termine sind Ernennungen dieser Art nur zulässig, wenn wichtige dienstliche Gründe dies erfordern.
(2) Die Ernennung auf eine Planstelle einer niedrigeren Verwendungsgruppe als jener, der der Beamte bisher angehört hat, bedarf seiner schriftlichen Zustimmung.
(3) Die Ernennung des Beamten, der (vorläufig) vom Dienst suspendiert oder gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet ist, kann unter Offenhalten der Planstelle durch Bescheid vorbehalten werden. Wird die Suspendierung ohne Einleitung eines Disziplinarverfahrens aufgehoben oder endet das Verfahren durch Einstellung, Freispruch, Schuldspruch ohne Strafe oder durch Verhängung der Strafe eines Verweises oder einer Geldbuße, so kann innerhalb von sechs Monaten ab rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens die vorbehaltene Ernennung mit Rückwirkung bis zum Tage des Vorbehaltes vollzogen werden.
§ 8 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 8 Ernennung im Dienstverhältnis
…§ 8. (1) Ernennungen auf Planstellen einer höheren Dienstklasse oder Dienststufe oder bei Lehrern eines Schulcluster-Leiters, Direktors, Abteilungsleiters, Abteilungsvorstandes, Fachvorstandes oder Erziehungsleiters sind mit Wirksamkeit vom…
§ 219a Dienstfreistellung für Gemeindemandatare
…die Zeit der Dienstfreistellung auf Grund der Lehrfächerverteilung im Stundenplan bereits berücksichtigt ist. (2) § 78a ist auf Lehrer, die eine im § 8 Abs. 1 angeführte Leitungsfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, und auf Klassenlehrer nicht anzuwenden.…
§ 213 Herabsetzung der Lehrverpflichtung
…wünschen nach Möglichkeit nur in einem geringeren Ausmaß zu Dienstleistungen über die für sie maßgebende Lehrverpflichtung hinaus herangezogen werden als Lehrer mit einem höheren Beschäftigungsausmaß. (8) Eine Anwendung des § 50d Abs. 1 ist in den letzten vier Monaten des Schuljahres ausgeschlossen. (9) Auf Lehrer, die eine im §…
§ 36 Arbeitsplatz
…die regelmäßig von Beamten einer höheren Besoldungs- oder Verwendungsgruppe oder einer höheren Funktionsgruppe, Dienstklasse, Dienstzulagengruppe oder Dienststufe oder von Beamten mit einer im § 8 Abs. 1 angeführten Leitungsfunktion ausgeübt werden, falls entsprechend eingestufte, für diese Verwendung geeignete Beamte nicht zur Verfügung stehen. (4) Der Beamte ist verpflichtet, vorübergehend…
§ 91e VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 91e Dienstfreistellung für Gemeindemandatare
…die Zeit der Dienstfreistellung auf Grund der Lehrfächerverteilung im Stundenplan bereits berücksichtigt ist. (2) § 29g ist auf Vertragslehrer, die eine im § 8 Abs. 1 BDG 1979 angeführte Leitungsfunktion ausüben, und auf Klassenlehrer nicht anzuwenden.…
§ 42a Ferien und Urlaub, Pflegefreistellung, Karenzurlaub, Dienstfreistellung mit einem Gemeindemandat
…die Zeit der Dienstfreistellung auf Grund der Lehrfächerverteilung im Stundenplan bereits berücksichtigt ist. (10) § 29g ist auf Vertragslehrpersonen, die eine im § 8 Abs. 1 BDG 1979 angeführte Leitungsfunktion ausüben, und auf Klassenlehrpersonen nicht anzuwenden.…
§ 12 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 12 Ferien und Urlaub, Pflegefreistellung, Karenzurlaub, Dienstfreistellung mit einem Gemeindemandat
…Zeit der Dienstfreistellung auf Grund der Lehrfächerverteilung im Stundenplan bereits berücksichtigt ist. (9) § 29g VBG ist auf Landesvertragslehrpersonen, die eine im § 8 Abs. 1 BDG 1979 angeführte Leitungsfunktion ausüben, und auf Klassenlehrpersonen nicht anzuwenden.…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 40 Kürzung und Entfall der Monatsbezüge
…§ 40 (1) Die Monatsbezüge werden gekürzt: 1. aus Anlass einer Suspendierung ( § 112 BDG 1979 ); 2. bei teilbeschäftigten Beamten ( §§ 50a und 50b BDG 1979 , §§ 15h oder 15i MSchG oder §§ 8…
§ 46 Nebengebühren bei Teilbeschäftigung und Dienstfreistellung
…§ 46 (1) Für Zeiträume, in denen a. der Beamte nach § 50a oder § 50b BDG 1979 teilbeschäftigt ist oder b. der Beamte eine Teilzeitbeschäftigung nach den §§ 15h oder 15i MSchG oder nach den §§ 8 oder…
§ 12 LVG · LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
§ 12 Ferien und Urlaub, Pflegefreistellung, Karenzurlaub, Dienstfreistellung mit einem Gemeindemandat
…Zeit der Dienstfreistellung auf Grund der Lehrfächerverteilung im Stundenplan bereits berücksichtigt ist. (10) § 29g VBG ist auf Landesvertragslehrpersonen, die eine im § 8 Abs. 1 BDG 1979 angeführte Leitungsfunktion ausüben, und auf Klassenlehrpersonen nicht anzuwenden.…
Rückverweise