JudikaturVwGH

Ra 2022/16/0083 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2024

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist einem Steuerpflichtigen der Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung (nach Art. 138 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie) zu versagen, wenn er gewusst hat oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bewirkte Umsatz mit einer Steuerhinterziehung des Erwerbers verknüpft war, und er nicht alle ihm zu Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um dies zu verhindern (vgl. VwGH 25.4.2017, Ra 2016/16/0059, mit Hinweis auf EuGH 9.2.2017, Euro Tyre, C-21/16, mwN).

Rückverweise