JudikaturVwGH

Ra 2021/21/0007 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2021

Stattgebung - Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG und Rückkehrentscheidung - Es ist nicht ersichtlich, dass zwingende öffentliche Interessen dem Aufschub des Vollzugs der Rückkehrentscheidung gegenüber dem unbescholtenen Revisionswerber entgegenstehen. Mit seinem Vorbringen, dass er - im Hinblick auf die erlassene Rückkehrentscheidung - von seinem sozialen Umfeld getrennt wäre, hat der seit 2003 durchgehend in Österreich aufhältige Revisionswerber einen unverhältnismäßigen Nachteil dargetan.

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