Ra 2021/15/0016 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Zu den Voraussetzungen für die Aufrechnung gehören, dass ein Guthaben des Abgabepflichtigen auf seinem Abgabenkonto besteht, mit dem aufgerechnet werden kann, und dass das Finanzamt eine - zumindest konkludente - Aufrechnungserklärung abgibt.