JudikaturVwGH

Ra 2021/15/0016 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2022

Für die Aufrechnung war vor der Erlassung des AbgÄG 2020 ein Bescheid nicht erforderlich; aber auch seit dem Inkrafttreten des § 214 Abs. 9 BAO ist eine Aufrechnung weiterhin auch ohne die Erlassung eines Bescheides möglich.

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