JudikaturVwGH

Ra 2021/13/0006 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2024

Auch im Abgabenverfahren sind neuerliche (wiederholte) Anträge,

denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden

Entscheidung entgegensteht, unzulässig (sogenanntes

Wiederholungsverbot; Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 944 Abs 4).

Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die bereits

entschiedene Sache ident mit jener ist, deren Entscheidung im

Wege des neuerlichen Antrages begehrt wird. Abgesehen von der

Identität des Begehrens und der Partei (Parteien) muß Identität

des anspruchserzeugenden Sachverhaltes gegeben sein, damit das

Verfahrenshindernis der res iudicata vorliegt (Hinweis Stoll

aaO; Fasching, Zivilprozeßrecht, Lehrbuch und Handbuch/2,

Rz 1514 und 1515).

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