Ra 2021/12/0011 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der in einen Bescheid aufgenommene "Hinweis", wonach die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages keine Änderung der besoldungsrechtlichen Stellung des Bediensteten bewirke, erwächst nicht in Rechtskraft (vgl. VwGH 6.10.2020, Ra 2020/12/0039).