JudikaturVwGH

Ra 2021/12/0011 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2021

Der in einen Bescheid aufgenommene "Hinweis", wonach die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages keine Änderung der besoldungsrechtlichen Stellung des Bediensteten bewirke, erwächst nicht in Rechtskraft (vgl. VwGH 6.10.2020, Ra 2020/12/0039).

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