JudikaturVwGH

Ra 2021/10/0042 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2022

Widerstreitet eine Bestimmung eines Landesausführungsgesetzes einem vom Bundesgesetzgeber aufgestellten Grundsatz, dann setzt sie sich zu Art. 12 B-VG selbst in Widerspruch. Ein solcher Widerspruch ist im Besonderen auch dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung des Landesausführungsgesetzes eine grundsätzliche Anordnung des Bundesgrundsatzgesetzes in ihrer rechtlichen Wirkung einschränkt (vgl. VfGH 5.3.1951, G 5/50 = VfSlg. 2087, sowie 6.3.1965, G 25/64 = VfSlg. 4919).

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