Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Regelungen im BAWP 2006 (u.a.) technische Vorschriften darstellen, die den Charakter eines Regelwerks mit der Wirkung eines objektivierten, generellen Gutachtens haben, das gegebenenfalls durch ein fachliches Gegengutachten widerlegt werden kann (vgl. VwGH 20.2.2014, 2011/07/0180, VwSlg 18784 A/2014, und 23.10.2014, Ra 2014/07/0031).
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