JudikaturVwGH

Ro 2020/13/0008 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2022

Nicht jede Aufwendung, die vornehmlich der Steigerung des Wohlbefindens des Steuerpflichtigen dient, stellt eine außergewöhnliche Belastung dar (vgl. VwGH 11.2.2016, 2013/13/0064).

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