Ebenso wie eine "Zigarette" (gemäß Art. 2 Z 10 der Richtlinie 2014/40/EU eine Tabakrolle, "die mittels eines Verbrennungsprozesses konsumiert werden kann") nach der allgemeinen Lebenserfahrung - typischer Weise - dazu verwendet wird, geraucht zu werden, ist daher auch unter einem "pflanzlichen Raucherzeugnis", das definitionsgemäß von derselben Tatbestandsvoraussetzung abhängt, ein (u.a.) auf Pflanzenbasis hergestelltes, tabakloses Erzeugnis zu verstehen, das - nach der allgemeinen Lebenserfahrung typischer Weise (aber nicht zwingend) - zum Rauchen verwendet wird.
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