JudikaturVwGH

10 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2022

Bei der durch (meritorische) Beschwerdevorentscheidung eingetretenen Derogation des Ausgangsbescheides muss es nicht uneingeschränkt bleiben: Im (Ausnahme-)Fall einer trotz unzulässiger Beschwerde ergangenen meritorischen Beschwerdevorentscheidung kann der Ausgangsbescheid durch die Beseitigung der Beschwerdevorentscheidung wieder in Kraft treten.

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