Ra 2019/13/0029 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Rechtssatz
25. April 2019
Ra 2019/13/0029 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Verhalten des Geschäftsführers dahingehend, die Einholung einer Auskunft zu unterlassen, weil das erwartete Ergebnis der Auskunft der eigenen Rechtsansicht widerspricht, kann die Annahme eines Verschuldens nicht ausschließen.