JudikaturVwGH

Ra 2018/01/0076 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2019

Die gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 StbG beantragte Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist nicht erst dann zu erteilen, wenn deren Versagung das Kindeswohl gefährden würde oder besonders berücksichtigungswürdige Gründe für die Erteilung der Bewilligung sprechen. Vielmehr genügt es, dass die Bewilligung der beantragten Beibehaltung dem Kindeswohl entspricht.

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