18 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Regelungen des Auskunftspflichtgesetzes sind im Umfang der besorgten Verwaltungsagenden (nicht der übrigen Tätigkeiten) zumindest durch Analogie auf Auskunftsbegehren, die an das Umweltbundesamt (die UBA-GmbH) gerichtet werden, anzuwenden.