JudikaturVwGH

18 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2018

Die Regelungen des Auskunftspflichtgesetzes sind im Umfang der besorgten Verwaltungsagenden (nicht der übrigen Tätigkeiten) zumindest durch Analogie auf Auskunftsbegehren, die an das Umweltbundesamt (die UBA-GmbH) gerichtet werden, anzuwenden.

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