JudikaturVwGH

Ra 2016/13/0041 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2017

Einer Aufforderung nach § 162 Abs 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).

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