JudikaturVwGH

Ro 2015/13/0007 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2017

Mit dem Element der Änderung der Gesellschafterstruktur ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen angesprochen. Dabei kommt es auf die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums an den Gesellschaftsanteilen an (vgl. Quantschnigg, ÖStZ 1989, (40) 43). Dies wird durch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 8 Abs. 4 KStG 1988, 662 BlgNR 17. GP 18, bestätigt, setzen diese doch das Tatbestandselement der "Änderung der Gesellschafterstruktur" mit einer "Veränderung der Eigentümerstellung" bzw. mit einem "Gesellschafterwechsel" gleich. Eine "Durchgriffsbetrachtung" ist im Rahmen des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 nicht vorgesehen (vgl. Ressler/Stürzlinger in Lang/Rust/Schuch/Staringer, KStG2, § 8 Rz 260, mwN).

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