JudikaturVwGH

Ra 2015/10/0063 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2016

Angesichts der Verpflichtung, bei Vorliegen einer Verwaltungsverfahrensgemeinschaft ein Gesamtverfahren durchzuführen, ist die Auffassung, dass eine schuldhafte Verletzung der Entscheidungspflicht nicht in Betracht kommt, solange die Ermittlungen hinsichtlich des Ansuchens eines der Mitbewerber noch nicht abgeschlossen sind, in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Entscheidend ist vielmehr, ob notwendige Ermittlungen im Gesamtverfahren innerhalb des Entscheidungszeitraumes vorgenommen werden konnten.

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