18R171/14x—LG Wr. Neustadt Entscheidung
31. März 2015
…entsprechende Verkehrssicherungspflicht besteht. Eine solche entfällt nämlich, wenn sich jeder selbst schützen kann, weil die Gefahr leicht, daher ohne genauere Betrachtung, erkennbar ist (RIS-Justiz RS0114360). Dies ist im gegenständlichen Fall aber nicht anzunehmen. Nur bei Gefahren, die geradezu offensichtlich, auch für eine unaufmerksame Person ohne weiteres erkennbar sind, entfällt die…