Übersicht der Entscheidungen zu § 237 ZPO
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B Ehescheidungsklage
C Abstammungsklage
D Kündigung
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 557 Zivilprozessordnung
…Einwendungen gegen den Zahlungsauftrag, wenn aber die klagende Partei zugleich auf den Anspruch verzichtet, noch bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung zurückgenommen werden (§ 237). (5) Auf die Zurücknahme der Einwendungen finden die Vorschriften über die Zurücknahme der Berufung (§ 484) entsprechende Anwendung. (6) Bleibt eine der Parteien nach…
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