9ObA181/88—OGH Entscheidung
14. September 1988
…in "Ruhen des Verfahrens und Rechtsschutzbedürfnis", 57, hinweist, um dem vermutlichen Parteiwillen zu entsprechen, auch noch ein Verzicht des Beklagten auf den ihm nach § 237 Abs 3 ZPO zustehenden Anspruch auf Kostenersatz zu unterstellen. Der Ansicht Dolinars (aaO 79), Sprungs (JBl 1973, 426) und Holzhammers (Österreichisches Zivilprozeßrecht2, 235), die Vereinbarung "ewigen Ruhens" sei…