JudikaturOGH

RS0108054 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 1998

Für die Zustellung des gemäß § 237 EO ergehenden Beschlusses des Exekutionsgerichtes über die bücherlichen Einverleibungen und Löschungen ist der auch im Exekutionsverfahren anzuwendende § 93 Abs 1 ZPO maßgeblich.

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