Übersicht der Entscheidungen zu § 211 ABGB
A IdF vor KindRÄG BGBl 1989/162
B IdF KindRÄG BGBl 1989/162 (derzeit noch kein Rechtssatz indiziert)
§ 34 Bgld. KJHG · Bgld. KJHG · Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 34 § 34
…die erforderliche Erziehungshilfe zu gewähren, die notwendigen Anträge bei den ordentlichen Gerichten zu stellen und die Obsorge bis zur gerichtlichen Entscheidung selbst auszuüben ( § 211 ABGB ).…
§ 17 § 17
…grenzüberschreitenden Adoption mitgewirkt wurde; 9. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die Rechtsvertretungen im Sinne der §§ 207 bis 209 und § 211 ABGB , § 9 UVG , § 10 BFA-Verfahrensgesetz ( BFA-VG ) und § 12 FPG erfolgt sind; 10. Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Kinder…
§ 32 WKJHG 2013 · WKJHG 2013 · Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013
§ 32 Erziehungshilfen auf Grund einer gerichtlichen Verfügung
…Bei Gefahr im Verzug hat der Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich die erforderliche Erziehungshilfe zu gewähren und die notwendigen Anträge bei Gericht zu stellen ( § 211 ABGB ).…
§ 44 TKJHG · TKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz, Tiroler
§ 44 Erziehungshilfen aufgrund einer gerichtlichen Verfügung
…Entziehung der Obsorge oder von Teilbereichen der Obsorge, zu beantragen. (2) Bei Gefahr im Verzug hat der Kinder- und Jugendhilfeträger seine Befugnisse nach § 211 ABGB wahrzunehmen.…
§ 30 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 30 § 30
…Gefahr im Verzug hat der Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich erforderliche Erziehungshilfen zu gewähren und die notwendigen Anträge bei einem ordentlichen Gericht zu stellen ( § 211 ABGB ).…
§ 47 Oö. KJHG 2014 · Oö. KJHG 2014 · Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014
§ 47 § 47Erziehungshilfen auf Grund einer gerichtlichen Verfügung
…die Vereinbarung einseitig und ist die Fortführung der Erziehungshilfe notwendig, hat die Bezirksverwaltungsbehörde die zur Wahrung des Kindeswohls erforderliche gerichtliche Verfügung zu beantragen (§ 211 ABGB). (2) Bei Gefahr im Verzug (§ 211 Abs. 1 zweiter Satz ABGB) ist unverzüglich die notwendige Erziehungshilfe zu gewähren und die erforderliche gerichtliche…
Rückverweise