Kläger fordert Rückzahlung von EUR 30.000,-- aus Darlehensvertrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung—OLG Wien Entscheidung
16R14/25h14. Juli 2025
…und unter Beweis gestellt wird. Wer einen vom objektiven Erklärungswert abweichenden Parteiwillen geltend macht, muss jene Umstände behaupten und nachweisen, aus denen sich dieser ergibt (RS0017834 auch [T1]). 1.3 Vorauszuschicken ist, dass sich der Kläger mit seiner Argumentation, er habe einen ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung der Zahlung von EUR 30.000,-- erklärt…