Ein Übertragungsbeschluss im Sinne des § 111 JN ist den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht.
Rückverweise
…andere Gericht die Übernahme der Rechtssache, so wird die Übertragung erst mit einer Genehmigung iSd § 111 Abs 2 JN wirksam (RIS Justiz RS0046981; 8 Nc 8/16t). 2.3 Die Übertragung der Sachwalterschaftssache wurde zu Recht abgelehnt. Richtig ist zwar, dass die Sachwalterschaftssache von jenem Gericht geführt…
…der Mutter ist mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig. 1. Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind von den Parteien des Verfahrens anfechtbar (RIS Justiz RS0046981). Rechtsmittellegitimiert sind die Parteien des Verfahrens, also jedenfalls auch die mit der Obsorge betrauten Eltern ( Gitschthaler in Gitschthaler/Höllwerth , AußStrG § 111 JN Rz…
…vorlegte. Diese Aktenvorlage erfolgte verfrüht. Übertragungsbeschlüsse nach § 111 Abs 1 JN sind den Parteien zuzustellen, die dagegen Rekurs erheben können (RIS-Justiz RS0046981). Vor Rechtskraft kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0047067). Die Akten sind…
…identisch ist (RIS Justiz RS0047067 [T14]). Der Akt ist daher dem übertragenden Gericht zurückzustellen. Dieses hat seinen Übertragungsbeschluss den – zum Rekurs legitimierten (RIS Justiz RS0046981) – Verfahrensparteien zuzustellen und seine Rechtskraft abzuwarten. Erst danach wird der Akt erneut dem Obersten Gerichtshof vorzulegen sein (RIS Justiz RS0128772).…
…zur Entscheidung über den negativen Kompetenzkonflikt vor. [3] Diese Vorlage ist verfrüht. [4] 1. Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN…
…JN vor. Diese Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS Justiz RS0046981; RS0047094; Mayr in Rechberger 3 § 111 JN Rz 6). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt nach…
…zur Entscheidung über den negativen Kompetenzkonflikt vor. Diese Vorlage ist verfrüht: Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RIS Justiz RS0046981 [insb T5]). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs …
…ist aus folgenden Gründen verfrüht: Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (4 Nc 11/12y mwN; RIS Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN…
…ist (RIS-Justiz RS0047067 [T14]). Der Akt ist daher dem übertragenden Gericht zurückzustellen. Dieses hat seinen Übertragungsbeschluss den – zum Rekurs legitimierten (RIS-Justiz RS0046981) – Verfahrensparteien zuzustellen und seine Rechtskraft abzuwarten. Erst danach wird der Akt erneut dem Obersten Gerichtshof vorzulegen sein (RIS-Justiz RS0128772).…
…Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind nach der neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs den Parteien zuzustellen, die dagegen ein Rechtsmittel erheben können (RIS Justiz RS0046981; 2 Nc 4/10a). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem…
…vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse im Sinne des § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS-Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS…
…zutreffend: Die Funktion des Übernahmebeschlusses liegt darin, dem Übertragungsbeschluss die Wirksamkeit zu verschaffen. Der Übertragungsbeschluss ist nach einhelliger Rechtsprechung und Lehre grundsätzlich anfechtbar (RIS Justiz RS0046981; RS0047094; Mayr aaO). Würde man nun die Anfechtung auch des Übernahmebeschlusses zulassen, so bedeutete dies eine durch nichts insbesondere nicht durch ein Rechtsschutzbedürfnis der Partei…
…vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse im Sinn des § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS-Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS…
…JN vor. Die Vorlage ist verfrüht: Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (7 Ob 27/13z; RIS Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN…
…den Kompetenzkonflikt vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht . Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS…
…Kompetenzkonflikt vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS-Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht…
…den Kompetenzkonflikt vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS-Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (nunmehr…
…111 Abs 2 JN die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RS0047067 [T7]; RS0128772). Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RS0046981), weshalb zunächst der Übertragungsbeschluss den Parteien zuzustellen und dessen Rechtskraft abzuwarten sein wird. Danach wird der Akt dem Oberlandesgericht Graz vorzulegen sein.…
…vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse im Sinn des § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS-Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt nach nunmehr herrschender Rechtsprechung eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN…
…Abs 2 JN vor. Die Aktenlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, die dagegen ein Rechtsmittel erheben können (RIS Justiz RS0046981; vgl RS0047109). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in…
…Die Vorlage ist verfrüht. Nach herrschender Rechtsprechung setzt eine Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RIS Justiz RS0046981). Im Falle einer Aufhebung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht besteht nämlich keine Grundlage mehr für die Genehmigung einer Zuständigkeitsübertragung durch das übergeordnete Gericht (9 …
…JN, sondern des § 111 (Abs 2) JN. Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, die dagegen ein Rechtsmittel erheben können (RIS Justiz RS0046981; vgl RS0047109). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in…
…§ 111 Abs 2 JN vor. Diese Vorlage ist verfrüht: Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RIS Justiz RS0046981 [insb T5]). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs …
…identisch ist (RIS-Justiz RS0047067 [T14]). Der Akt ist daher dem übertragenden Gericht zurückzustellen. Dieses hat seinen Übertragungsbeschluss den – zum Rekurs legitimierten (RIS-Justiz RS0046981) – Verfahrensparteien zuzustellen und seine Rechtskraft abzuwarten. Erst danach wird der Akt erneut dem Obersten Gerichtshof vorzulegen sein (RIS-Justiz RS0128772).…
…über die Zuständigkeit vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, die dagegen ein Rechtsmittel erheben können (RIS Justiz RS0046981; vgl RS0047109). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in…
…die Zuständigkeit vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse iSd § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS-Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS…
…dem übertragenden Gericht zur Zustellung des Beschlusses an die Parteien zurückzustellen. Den Parteien steht gegen den Übertragungsbeschluss nach § 111 JN ein Rechtsmittel zu (RS0046981). Führt ein allfälliger Rekurs zur Behebung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht, so ist endgültig über die Unzulässigkeit der Übertragung entschieden. Wird der Übertragungsbeschluss hingegen rechtskräftig…
…JN vor. Diese Vorlage ist verfrüht: Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (7 Nc 27/13z; RIS Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN…
…der Akt angefallen ist (10 Nc 27/23m mwN). Den Parteien steht gegen den Übertragungsbeschluss nach § 111 JN ein Rechtsmittel zu (RS0046981). Führt ein allfälliger Rekurs zur Behebung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht, so ist endgültig über die Unzulässigkeit der Übertragung entschieden. Wird der Übertragungsbeschluss hingegen rechtskräftig…
…111 Abs 2 JN vor. [2] Diese Vorlage ist verfrüht. [3] 1. Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN…
…111 Abs 2 JN vor. [2] Diese Vorlage ist verfrüht. [3] Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RIS Justiz RS0046981 [insbesondere T5]). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs …
…zur Entscheidung nach § 111 JN vor. [5] Die Vorlage ist verfrüht. [6] Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN…
… 111 Abs 2 JN vor. Diese Vorlage ist verfrüht: Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RIS Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN…
…Entscheidung gemäß § 111 Abs 2 JN vor. Diese Vorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RS0046981 [insb T5]). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs …
…§ 111 Abs 2 JN vor. Diese Vorlage ist verfrüht: Übertragungsbeschlüsse nach § 111 JN sind durch die Parteien anfechtbar (RIS-Justiz RS0046981 [insb T5]). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs …
…Die Aktenvorlage ist verfrüht. Übertragungsbeschlüsse im Sinn des § 111 JN sind den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht (RIS Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt nach nunmehr herrschender Rechtsprechung eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111…
…Aktenvorlage ist verfrüht: Übertragungsbeschlüsse nach § 111 Abs 1 JN sind durch die Parteien anfechtbar (7 Nc 32/13k; RIS Justiz RS0046981). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS Justiz RS0047067). Dies gilt…