6Ob211/14v—OGH Entscheidung
15. Dezember 2014
…verweist, dem Obersten Gerichtshof direkt vorlegte.
Rechtlich folgt: Die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels hindert nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise (RIS Justiz RS0036258). Da im vorliegenden Fall erkennbar ist, gegen welchen Beschluss sich die Eingabe des Einschreiters richtet, und dagegen nur ein außerordentlicher Revisionsrekurs statthaft ist, hat das…