11Rs11/26f—OLG Linz Entscheidung
10. Februar 2026
…doch nicht Sache der Rechtsmittelinstanzen, rein theoretische Fragen zu entscheiden (RS0002495, RS0041770 [T25, T64, T80]). Bei fehlendem Rechtsschutzinteresse ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen (RS0041770, RS0006880 ua). 2.1 Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung erstreckt sich die Wirkung der im Hauptverfahren bewilligten Verfahrenshilfe auch auf ein anlässlich des Hauptverfahrens entstandenes Ablehnungsverfahren (RS0036104…