JudikaturJustizRS0105594

RS0105594 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 2019

EGMR  12.7.1988, 8/1987/131/182

1. Art 6 der Konvention garantiert das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, enthält aber keine generellen Regeln über die Zulässigkeit von Beweismitteln.

2. Die Vorschriften der Konvention schreiben nicht ausdrücklich vor, dass nach nationalem Recht rechtswidrig erlangte Beweismittel nicht verwertet werden dürfen.

3. Der Gerichtshof schließt die Verwertbarkeit einer rechtswidrig erlangten Tonbandaufnahme als Beweismittel nicht grundsätzlich aus, wenn die Aufnahme von einem Privatmann ohne Einverständnis des Betroffenen gemacht wurde.

4. Das Strafverfahren muss allerdings insgesamt fair gewesen sein. Wesentlich ist, dass die Rechte der Verteidigung gewahrt wurden und die Verurteilung nicht ausschließlich auf dem rechtswidrig erlangten Beweismittel beruhte.

Veröff: EuGRZ 1988,390

Entscheidungen
14