Spruch I. Der Rekurs wird, soweit er sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts richtet, zurückgewiesen. II. Im Übrigen wird dem Rekurs nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.688,52 EUR (darin 281,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortu…
Text Begründung: Zu I.: Das Rechtsmittel des Beklagten richtet sich ausdrücklich auch gegen die Kostenentscheidung. Rekurse gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts über den Kostenpunkt, sind aber grundsätzlich und ausnahmslos unzulässig (stRsp; RIS-Justiz RS0044233; RS0053407; RS0110033), was zu der…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil nach herrschender Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der (erstmalig) vom Berufungsgericht gefasste Überweisungsbeschluss in analoger Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO wie ein gleichartiger berufungsgerichtlicher Beschluss ohne Rücksicht auf das Vorliegen erheblich…