Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Dublin-Rückführung nach Bulgarien wegen möglicher Verletzung von Art. 8 EMRK durch Trennung von nachgeborenem Kind—BVwG Entscheidung
W212 2340317-230. Juni 2026
…anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in den Staat, in den die aufenthaltsbeendende Maßnahme lautet, eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 8 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde oder für ihn als Zivilperson eine ernsthafte…