9ObA259/90—OGH Entscheidung
07. November 1990
…immer wieder ergebenden Härten zu mildern, hindert seither ein minderer Grad des Versehens der Partei oder ihres Vertreters, dessen Versehen sich die Partei gemäß § 39 ZPO zurechnen lassen muß, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht. Ein solcher Grad minderen Versehens (die Erläuterungen, 1337 BlgNR 15.GP, 10, verweisen auf §…