§ 294 §. 294.
§ 294 §. 294. — ZPO
§ 294 §. 294. — ZPO
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Zuerst erschienen durch
RGBl. Nr. 113/1895 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2005
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2007
Außerkrafttretungsdatum
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Paragraf-ID
NOR40072248
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