RS0019342 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Der erste Satz des § 1001 ABGB ist im Hinblick auf den nunmehr geltenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 272 ZPO) gegenstandslos, der zweite Satz im Hinblick auf § 294 ZPO inhaltslos geworden.
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