7Ob530/55—OGH Entscheidung
07. Dezember 1955
…JB. 212). Aus diesen Grundsätzen folgt, daß in allen Fällen, in denen ein mundiger Minderjähriger oder sonst ein beschränkt Handlungsfähiger befugt ist, im streitigen (§ 2 ZPO.) oder außerstreitigen Verfahren ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters einzuschreiten, der von ihm mit ordnungsmäßiger Vollmacht Bevollmächtigte in diesem Verfahren wirksam auftreten kann, ohne daß der…